Die Finanzaufsicht BaFin stimmt einem No-Action-Letter der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu, mit dem die EBA vor allem kleine Institute entlastet. Die EBA gewährt darin einen Aufschub bei bestimmten ESG-Offenlegungspflichten. Die BaFin hat dazu am 24. September 2025 eine Aufsichtsmitteilung veröffentlicht. Sie stimmt darin Inhalt und Ausrichtung des EBA-Dokuments ausdrücklich zu und berücksichtigt es in ihrer […]



















