In den Vorjahren hatten die Finanzinstitute nur die „Berechtigungsversion“ dieses Indikators veröffentlicht[1]. Die Veröffentlichung der GAR ist ein wichtiger Schritt, um Stakeholdern einen Überblick darüber zu verschaffen, wie und in welchem Ausmaß die Vermögenswerte der Finanzinstitute mit den Umweltzielen der European Union Taxonomy (EUT) übereinstimmen – ein wesentliches Instrument des EU-Rahmenwerks für nachhaltige Finanzen[2].




















