BaFin veröffentlicht Aufsichtsmitteilung betreffend die ESMA-Leitlinien Auf einen Blick: EU einheitliche Voraussetzungen der ESMA-Leitlinien werden unmittelbar durch BaFin angewendet. Bedingungen zur Verwendung von nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen in Fondsnamen. Flexiblere Regelungen für sog. Transitionsfonds.
























