Die Europäische Kommission hat für viel Unmut bei Fondsgesellschaften gesorgt. Grund ist die Definition besonders nachhaltiger Fonds, die gemäß der EU-Offenlegungsverordnung als Artikel 9 klassifiziert werden dürfen. Grundsätzlich bezieht sich die Definition auf Investitionen, die einen Beitrag zu ökologischen oder sozialen Zielen leisten und diesen Zielen „keinen wesentlichen Schaden zufügen“. Die Kommission hat ihre Regeln […]

















