„Investoren sehen die Artikel-8-Klassifizierung der EU-Offenlegungsverordnung zu Recht als Mindestverpflichtung für nachhaltige Fonds an“, sagt Matt Christensen, Global Head of Sustainable & Impact Investing bei AllianzGI. Ein Minimum sei aber nicht gut genug. „Wir erhöhen daher unseren Anspruch und führen das Prinzip der zwei verbindlichen Elemente für unsere nachhaltige Fondspalette ein.“






















