Maßgeschneiderter Ansatz: Für kleine und mittelgroße Banken gelten vereinfachte ESG-Berichtspflichten; für große börsennotierte Banken gelten keine neuen Anforderungen. Unterstützung bei der Umsetzung: Übergangsmaßnahmen und aufsichtliche Flexibilität werden den Instituten dabei helfen, sich an neue Offenlegungen anzupassen. Angleichung an die EU-Taxonomie: Durch Aktualisierungen werden die ESG-Offenlegungsvorlagen an die Green Asset Ratio und die EU-Nachhaltigkeitstaxonomie angepasst.


















