Auf den letzten Metern hat die alte Bundesregierung noch die sogenannte Anlageverordnung geändert. Vereinfacht gesagt regelt diese, worin und innerhalb welcher Quoten deutsche Pensionskassen und Versorgungswerke investieren dürfen. Die für Privatmarktinvestitionen relevante Risikokapitalquote wurde von 35 auf 40% erhöht. Gleichzeitig wurde eine neue Infrastrukturquote von 5% eingeführt.
