Beim Einbau von Walzasphalt gelten ab dem 1. Januar 2027 strengere Anforderungen an den Gesundheitsschutz. Der neue Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 1,5 Milligramm pro Kubikmeter für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen zwingt Straßenbauunternehmen dazu, die Belastung ihrer Beschäftigten wirksam zu reduzieren. Nach einem report von meistertipp. 18.08.2026























