Die Lizenz nach Paragraf 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes ermöglicht Vermögensverwaltern, Fondsboutiquen und Family Offices, wichtige Dienste anzubieten. Eine Auswertung der Redaktion zeigt: 2024 ist die Zahl solcher von der Bafin beaufsichtigten Unternehmen erneut gesunken.
