Vergangene Woche hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 veröffentlicht – mit bedeutenden Änderungen für die Vermögensanlage gemeinnütziger Stiftungen. So soll die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung abgeschafft werden. Jörg Alvermann und Oliver Cremers von der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm erklären, was das bedeutet.
