Was hat der Bundesfinanzhof entschieden? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass bei der Festlegung der Schenkungsteuer auch ungeborene Kinder berücksichtigt werden können (Az. II R 25/21). Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Besteuerung von Stiftungen und die Gestaltung von Stiftungssatzungen.





















