Am 27. Juni 2024 wurde der Referentenentwurf zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz veröffentlicht. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung einer eigenen Infrastrukturquote, eine Erweiterung der Risikoanlagenquote und eine weitergehende Nutzung der Öffnungsklausel im Rahmen der Anlageverordnung (AnlV) vor. Was das insbesondere für Kapitalanlagen von Pensionskassen bedeutet, haben unsere Fondsexperten zusammengestellt.
























