Die EU-Kommission zieht bei der Offenlegungsverordnung die Reißleine. Nach Jahren praktischer Probleme soll das Regelwerk deutlich vereinfacht werden. Anlageberatung und Vermögensverwaltung fallen künftig heraus, die bisherigen Produktkategorien werden neu gefasst. Für den Finanzvertrieb bedeutet das spürbare Entlastung – bei gleichzeitig geringeren regulatorischen Ambitionen, wie Rechtsanwalt Dr. Christian Waigel ausführt. Nach einem Report von cash-online. 13.12.2025



















