Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 30.3.2026 treten wesentliche Teile des BRUBEG zum 1.4.2026 in Kraft; einzelne Änderungen gelten bereits ab 31.3.2026, andere ab 1.7.2026 bzw. 11.1.2027. Die mit dem Gesetz erfolgte Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1619 macht ESG-Risiken erstmals zu einem verbindlichen Element im deutschen Banken- und Aufsichtsrecht. Nach einem Report von beck.
























