„Nachhaltige Entwicklung“ heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Der GDV hat diese ESG-Kriterien mit Blick auf den Vertrieb aufbereitet. Abgeleitet aus der EU-Verordnung gilt ein Anlageinstrument dann als „ökologisch nachhaltig“, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit der darin aufgeführten Unternehmen mindestens einem von mehreren Umweltzielen dient. Bei Investmentfonds wird zwischen drei „Nachhaltigkeitsgruppen“ unterschieden.
