Die CSRD gilt künftig nur noch für sehr große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Millionen Euro Jahresumsatz. Für die große Mehrheit der Wohnungsunternehmen entfällt damit die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Freiwillige Nachhaltigkeitsberichte – etwa auf Basis des europäischen VSME-Standards – bleiben möglich, sind aber nicht vorgeschrieben. Nach einem Report von DEAL. 06.02.2026




















