Grundsatzurteil. Wenn ein Bauprojekt steckenbleibt, sorgt das immer für Ärger, bei professionellen wie privaten Bauherren. Betroffenen Wohnungseigentümern springt der Bundesgerichtshof bei. Er billigt ihnen einen Anspruch auf Fertigstellung des Eigentums zu. Nicht gegen den Bauträger, sondern gegenüber der Eigentümergemeinschaft und mit einer Einschränkung.





















