Die LBBW Immobilien Development GmbH hat in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erreicht, dass der Kaufpreisanspruch eines Bauträgers erst nach zehn Jahren statt bereits nach drei Jahren verjährt. Das Urteil bedeutet eine wesentliche Erleichterung in der Abwicklung von Bauträgerverträgen.


















